Übersicht
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Vertragstext
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Versandkosten
7. Lieferung
8. Zahlung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Gewährleistung
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von s.matec e.K. an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
s.matec e.K.
Fuchshaldeweg 7
72766 Reutlingen
Amtsgericht Stuttgart HRA 723135
USt.-IdNr.: DE260767367
Inhaber: Sandra Mann
Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer 07121 - 1265190 sowie per E-Mail unter s.mann@smatec.eu.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
5. Widerrufsrecht
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
s.matec e.K.
Fuchshaldeweg 7
72766 Reutlingen
E-Mail: s.mann@smatec.eu
Fax: 07121 - 1265464
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
6. Preise und Versandkosten
6. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand.
7. Liefer und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden Inhalt der mit s.matec geschlossenen Liefer- und Leistungsverträge.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch s.matec ausdrücklich schriftlich zugestimmt
Schriftform
Aufträge unserer Kunden werden für s.matec erst mit schriftlicher Bestätigung auch durch Lieferschein oder Rechnung durch s.matec verbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der mit s.matec geschlossenen Verträge sind nur gültig, wenn sie von s.matec schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch auf einen verzicht auf Schriftform.
Lieferung und Gefahrübergang
s.matec ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Von s.matec angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Kunde in Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 4 Wochen. Die vereinbarte Lieferfristverlängert sich angemessen bei eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Streik, Aussperrung, erheblicher Personalausfall durch Krankheit, gleichgültig ob Hindernisse bei s.matec oder einem Zulieferer auftreten.Nicht verschuldete Betriebsstörungen jeder Art berechtigen s.matec zum Rücktritt vom Vertrag ohne Schadenersatzpflichtig zu werden.Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit dem Absenden oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf den Kunden über.
Zahlung
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen für Lieferungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse.Mit der Überschreitung dieses Zahlungszieles kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch s.matec bedarf.Ab Verzugseintritt, also von Tage der Überschreitung des Zahlungszieles an, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB.Darüber hinaus behalten wir uns alle weiteren gesetzlichen Rechte, vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz wegen nicht Erfüllung zu beantragen.Im Schadensersatz ist in diesem Falle eine Pauschale von 25% des Kauf- bzw. Auftragspreises zu zahlen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren oder s.matec einen höheren Schaden nach.EigentumsvorbehaltAlle von s.matec gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unseren Kunden ausgeglichen sind.S.matec ist berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung von dem Kunden herauszuverlangen, wenn dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber s.matec ganz oder teilweise in Rückstand ist. Der Kunde gestattet s.matec für diesen Fall, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen und gewährt s.matec hierzu Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.Ist die Vorbehaltsware mit einer anderen Sache verbunden worden, kann s.matec Wiederherstellung des vor der Verbindung bestehenden Zustandes verlangen. § 951 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung. S.matec ist berechtigt, die erfolgte Verbindung der von s.matec gelieferten Vorbehaltsware mit anderen Sachen rückgängig zu machen und die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Dies gilt insbesondere für gelieferte und eingebaute Ersatzteile. Der Kunde wird s.matec hierzu Zutritt zu seinen Geschäftsräumen gewähren.Nimmt s.matec die Vorbehaltsware nach den vorstehenden Bestimmungen zurück, kann s.matec für die Dauer des gebrauchs der Ware eine Vergütung verlangen, die sich nach § 13 Verbraucherkreditgesetz bemisst. Weitergehende Schadensersatzansprüche von s.matec bleiben hiervon unberührt.Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für s.matec sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an s.matec ab und gibt auf Anfordern durch s.matec den Versicherungsschein an s.matec heraus.Solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber s.matec ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat er den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seinen Abnehmer abhängig zu machen.Der Kunde tritt hierdurch alle sich aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erbebenden Ansprüche an s.matec ab. S.matec nimmt diese Abtretung an.S.matec wird auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungsrechte nach Ihrer Wahl insoweit freigeben, als ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Leistungsstörungen
Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit folgenden Maßgaben:Erbringt s.matec eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht, kann der Kunde Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist beanspruchen. Nach Wahl von s.matec kann die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme des Ersatzes von Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden und mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit die unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.Dem Kunden stehen Rechte wegen nicht vertragsgerechter Erfüllung nur zu, wenn er sie binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gegenüber s.matec geltend gemacht hat. Maßgebend ist der Eingang der Rüge bei s.matec.Wegen verdeckter Mängel stehen dem Kunden die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er sie binnen 8 Tagen nach Feststellung des Mangels spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich bei s.matec gerügt hat. Maßgebend ist der Eingang der Rüge bei s.matec. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt sowie für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, trifft den Kunden.Garantien der Hersteller der gelieferten Waren bleiben von dieser Regelung unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn die die Aufrechnung erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts mit Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.
Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegenüber s.matec, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Reutlingen.Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Klausel wird durch die Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
8. Zahlung
8.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Nachnahme, Rechnung oder Überweisung/ Lastschrift.
8.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
8.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
8.4 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.